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AgNes Netzentgelte und Batteriespeicher: Sonderbehandlung ist entscheidend

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Wissen & Meinung

07. Juli 2025

Warum eine Sonderbehandlung für Batteriespeicher entscheidend ist

Die Bundesnetzagentur hat mit ihrem Diskussionspapier zur Anpassung der Stromnetzentgelte eine wichtige Debatte angestoßen, die auch Batteriespeichersysteme (BESS) betrifft. Bislang sind diese bis 2029 von Netzentgelten befreit. Eine Allianz von Unternehmen entlang der Batteriespeicher-Wertschöpfungskette, darunter verschiedene Hersteller, Projektierer, Vermarkter und STABL Energy, hat dazu eine gemeinsame Stellungnahme im Rahmen der AgNes Netzentgelte-Konsultation (Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom) veröffentlicht.

Die zentrale Botschaft: Eine vorzeitige Einführung von Netzentgelten für Batteriespeicher würde den notwendigen Markthochlauf in Deutschland massiv gefährden und die Investitionsdynamik ausbremsen. Dies stünde im Widerspruch zu den energiepolitischen Zielen der Bundesregierung, die den Abbau von Belastungen für Flexibilitätsoptionen vorsieht. Die Unternehmen argumentieren, dass eine Sonderbehandlung, insbesondere eine weitgehende oder vollständige Netzentgeltbefreiung, aus Sicht von Investoren, Netzbetreibern und regulatorischen Anforderungen zwingend geboten ist.

Hintergrund: Was plant die Bundesnetzagentur?

Die Bundesnetzagentur überarbeitet aktuell die Finanzierung des Stromnetzes. Im Diskussionspapier zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) wird eine Ausweitung der Netzentgeltpflicht auf Batteriespeichersysteme vorgeschlagen. Momentan sind diese Systeme noch bis 2029 befreit. Die geplante Reform könnte jedoch dazu führen, dass Batteriespeicher schon früher mit erheblichen Zusatzkosten belegt werden.

Die Branche begrüßt zwar den offenen Dialog der Bundesnetzagentur, warnt aber entschieden: Eine frühzeitige Netzentgeltbelastung gefährdet die Planungssicherheit, dämpft die Investitionsdynamik und verlangsamt damit den dringend notwendigen Ausbau von Batteriespeichern. Ohne leistungsfähige Speicher drohen die ambitionierten Klimaziele zur Makulatur zu werden, weil Flexibilität und Systemstabilität im Netz fehlen.

Batteriespeicher brauchen eine Sonderbehandlung bei AgNes

Batteriespeicher zeichnen sich durch einen rein marktbasierten Ausbau aus, was bedeutet, dass ihr Wachstum im Stromsystem ohne Investitionszuschüsse oder privilegierte Einspeisevergütungen erfolgt. Darüber hinaus besitzen Batteriespeichersysteme eine hohe Multifunktionalität. Sie spielen eine unverzichtbare Rolle für Flexibilität, Versorgungssicherheit und Systemstabilität in einem zunehmend dezentralen und volatilen Stromsystem mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien.

Außerdem sind BESS marktdienlich, da sie an Stromhandelsmärkten teilnehmen und zur Glättung von Preisvolatilitäten beitragen. Sie sind systemdienlich und stabilisieren die Frequenz durch die Bereitstellung von Regelleistungsprodukten. Außerdem sind sie potenziell netzdienlich, weil sie Netzbelastungen reduzieren, Netzausbau vermeiden oder Redispatch-Kosten senken können. Diese Multifunktionalität unterscheidet Speicher von klassischen Verbrauchern und Erzeugern und sollte sich in der Netzentgeltsystematik widerspiegeln. Ein pauschales, insbesondere arbeitspreisbasiertes Netzentgelt, würde die wirtschaftlich optimale Betriebsweise gefährden.

Das 3-Stufen-Modell für eine zukunftsfähige Lösung

Die unterzeichnenden Unternehmen und STABL Energy sprechen sich für ein gestaffeltes Vorgehen aus, das eine Verlängerung der Netzentgeltbefreiung bis 2034 vorsieht, um Investitionssicherheit zu gewährleisten. Das vorgeschlagene Modell umfasst drei Phasen:

  1. Kurz- bis mittelfristig (bis 2034): Verlängerung der bestehenden Netzentgeltbefreiung. Dies sichert die Investitionssicherheit und Planungskonsistenz für den noch jungen Speicherausbau in Deutschland (Stand 26. Juni 2025: 2,8 GWh).
  2. Mittelfristig: Entwicklung differenzierter, netzdienlichkeitsbasierter Rabattformen unter Berücksichtigung standardisierter Bewertungsmaßstäbe.
  3. Langfristig: Integration von Speichern in eine verursachungsgerechte Netzentgeltsystematik, die jedoch die vielfältigen systemischen Wirkungen der Speicher differenziert berücksichtigt.

Die Allianz betont, dass eine vorschnelle Einführung von Entgeltstrukturen ohne belastbare Datenlage und regulatorische Klarheit erhebliche Risiken für den Speicherausbau birgt. Es fehlen noch harmonisierte Definitionen von Netzdienlichkeit, verlässliche Einschätzungen zu marktlichen Wechselwirkungen und standardisierte Umsetzungspfade bei den Netzbetreibern.

Ein zukünftiges Netzentgeltregime für Speicher muss transparent, anreizkompatibel und entwicklungsoffen sein. Das Ziel ist, den Hochlauf der wichtigen Flexibilitätsoption BESS in Deutschland abzusichern, bevor dieser durch Netzentgelte im Keim erstickt wird. Netzdienliche Leistungen sollten durch gezielte Vergütungssysteme incentiviert und nicht durch Entgeltsanktionen erzwungen werden. Lesen Sie dazu auch den aktuellen Artikel bei energate.

Lesen Sie das komplette Positionspapier

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