Bundeszuschüsse
Die deutsche Förderlandschaft bietet enorme finanzielle Spielräume. Doch wer vom Bund profitieren möchte, sieht sich oft einem Dschungel aus Förderprogrammen und -möglichkeiten gegenüber. In diesem Überblick zeigen wir Ihnen, welche aktuell den größten Hebel für Ihr Stromspeicher-Vorhaben bieten.
Zuschüsse der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu Einzelmaßnahmen bei der Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen durch Maßnahmen wie erneuerbare Energie und Stromspeicher.
Landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe in Deutschland.
Förderfähige CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung sind Photovoltaikanlagen und Kleinwindanlagen sowie elektrische Energiespeichersysteme. Die maximale Zuwendung orientiert sich an der erreichten CO2-Einsparung und ist auf einen Betrag von 1.200 € (für kleine und kleinste Unternehmen) bzw. von 900 € (für mittlere Unternehmen) pro jährlich eingesparter Tonne CO2 begrenzt. Die Mindestsumme für eine Zuwendung beträgt 12.000 €, die Höchstsumme 600.000 € pro Unternehmen und Investition. Gefördert werden ausschließlich die Netto-Ausgaben.
Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Investitionen in Deutschland und im Ausland für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller:innen sowie Freiberufler:innen.
Kreditbetrag bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben, kein Mindestbetrag, bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre. Investitionszuschüsse über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. Die maximale Fördersumme beträgt 10 Millionen Euro pro Vorhaben, bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der anerkannten Investitionskosten. Eine Mindestbetriebsdauer von 3 Jahren sind für die Investition obligatorisch. Laufendes Programm in der aktuellen Richtlinie und aktuell nicht befristet.
Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Tilgungszuschuss: Das Programm bietet einen zinsgünstigen Kredit von der KfW, der über die Hausbank beantragt wird. Das Besondere ist der Tilgungszuschuss, der einen Teil des ursprünglichen Kreditbetrags nach erfolgreicher Umsetzung und Prüfung (durch einen Sachverständigen) erlässt. Das macht die Förderung besonders attraktiv, da Sie weniger zurückzahlen müssen als Sie geliehen haben.
Deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind sowie kommunale Unternehmen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt.
Die Förderung ist in verschiedene Module unterteilt, wobei die Finanzierung von PV-Anlagen mit Speichern in das Modul 3: Erneuerbare Energien (EE) fällt. Die Investition in Photovoltaik-Anlagen (PV) und die zugehörigen Stromspeicher ist förderfähig. Kernvoraussetzung ist ein hoher Eigenverbrauch und die Anlage muss der Eigennutzung des erzeugten Stroms dienen. Mindestens 50 % des erzeugten Stroms aus der geförderten Anlage muss am Unternehmensstandort selbst verbraucht werden. Die Zinsen werden für die ersten Jahre festgeschrieben (z.B. 10 Jahre). Auszahlung bis zu 100 % des Kreditbetrags möglich. Es werden verschiedene Laufzeitoptionen angeboten, die zusammen mit der Hausbank ausgewählt werden können.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert qualitätsgesicherte Energieberatungen zu einem energetischem Sanierungskonzept, das Effizienzpotenziale inklusive der sinnvollen Einbindung eines Stromspeichers analysiert.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe, die die EU-Definition erfüllen. Nicht-KMU mit einem Gesamtenergieverbrauch von höchstens 500.000 kWh/Jahr.
Die BAFA bezuschusst die Energieberatung mit einem Zuschuss zum Honorar des zugelassenen Energieberaters. Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Läuft kontinuierlich unter der aktuellen Förderrichtlinie; Evaluierungen zeigen fortlaufende Ausführung. Aktuell gibt es keinerlei Befristungen des Programms.
Allgemeiner Hinweis zur Aktualität und Verbindlichkeit der Angaben
Die hier bereitgestellten Informationen zu Förderprogrammen, Konditionen, Förderhöhen und Laufzeiten wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuellen Stand zusammengefasst sowie nach Möglichkeit auch aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderrichtlinien, Budgets und Antragsvoraussetzungen jederzeit durch gesetzliche oder administrative Vorgaben ändern können – teils auch kurzfristig.
Ein Rechtsanspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Förderung kann aus den genannten Inhalten nicht abgeleitet werden. Wir empfehlen daher, die jeweils gültigen Informationen und Detailbedingungen direkt bei den zuständigen Stellen sowie in den offiziellen Richtlinien und Merkblättern zu prüfen.
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