Länderspezifische Zuschüsse
In Deutschland gibt es derzeit nur wenige direkte Zuschussprogramme für Stromspeicher auf Landesebene. Viele Bundesländer haben ihre Förderungen in den letzten Jahren eingestellt oder auf zinsgünstige Darlehen umgestellt. Folgende ausgewählte Förderprogramme für den gewerblichen und kommunalen Bereich setzen den Fokus vor allem auf systemische Lösungen, industrielle Speicher und die Reduktion von Treibhausgasen.
Zur Umsetzung von Maßnahmen für ein energieeffizientes, klimafreundliches, grünes, gesundes und mobiles Berlin, gewährt das Bundesland Berlin Zuschüsse, unterstützt durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Gefördert werden Vorhaben rund um intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme im Einzelnen oder im Quartier.
Öffentliche und private Unternehmen sowie Unternehmenskooperationen mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin, Hauptverwaltungen, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen plus Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen.
Projektbezogene, nicht rückzahlbare Zuschüsse: Quote beträgt 40% (Basis). Boni für KMU plus 20% oder bei besonderem Umweltinteresse. Fokus auf Projekte mit hoher CO2-Einsparung. Meist ab 200.000 € Investition sinnvoll. Förderung nur bei nachgewiesener Notwendigkeit (z. B. ohne Förderung nicht realisierbar) und ausschließlich Vorhaben im Land Berlin. Voraussetzungen sind u. a. eine gesicherte Gesamtfinanzierung, wirtschaftliche Haushaltsführung, fachliche Zweckmäßigkeit und eine Antragstellung vor Projektbeginn. BENE 2 umfasst die Förderperiode 2021 bis 2027.
Das Programm unterstützt Investitionen nur in neu installierte Stromspeicher, die fest mit einer bestehenden Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien verbunden sind. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Stromverbrauch zu erhöhen, die Netzstabilität zu unterstützen und die regionale Energiewende voranzutreiben. Der Speicher muss an eine bestehende Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie angeschlossen sein, mindestens 75 % der jährlichen Speicherenergie muss aus dieser Anlage stammen, der Speicherbetrieb darf keine Netzengpässe verursachen oder verstärken.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss (zweckgebunden, Anteilsfinanzierung), der Eigenanteil des Antragstellers beträgt mindestens 10 % unabhängig von der Herkunft der restlichen Fördermittel. Die Projektkosten müssen sich mindestens auf 200.000 € belaufen, aber den Maximalbetrag von 10 Mio. € nicht überschreiten. Förderfähig sind alle Investitionskosten, die unmittelbar für das Vorhaben erforderlich sind.
Das Programm unterstützt Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie in Strom- und Wärmespeicher. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz, die Erhöhung des Eigenverbrauchs regenerativ erzeugter Energie und die Förderung klimafreundlicher Technologien im Freistaat Sachsen. Förderfähig ist die Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen sowie der Einbau, Ersatz oder Erweiterung dezentraler Stromspeicher, die mit dem öffentlichen Stromnetz dauerhaft gekoppelt, wieder aufladbar, ortsfest und jeweils mit einer Photovoltaikanlage von mehr als 30 kWp bis einschließlich 1MWp gekoppelt werden.
Unternehmen inkl Land- und Forstwirtschaft, Kommunen, kommunale Zweckverbände, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Die Sächsische Aufbaubank SAB bietet Tilgungszuschuss bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben, Darlehenshöhe zu 35.000 € bis 5.000.000 €, eine Auszahlung zu 100 % in max. drei Abrufen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage. Voraussetzung ist, dass keine parallele Förderung nach „Förderrichtlinie Energie und Klima/2023“ oder EEG möglich ist. Eine Kumulierung mit anderen Beihilfen ist zulässig, solange der maximale Beihilfebetrag nicht überschritten wird. Vorhabenbeginn erst nach Antragstellung (bis 100 T€) oder Bewilligung (ab 100 T€). Der Maßnahme- bzw. Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen.
Zuschüsse für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen. Das Programm unterstützt Investitionen, die durch Energieeffizienz- und Energiesparmaßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen. Neben Gebäudeeffizienzmaßnahmen und Prozessoptimierungen können auch erneuerbare Energien und Energiespeicher als ergänzende Maßnahmen gefördert werden. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken, erneuerbare Energien in Unternehmen zu integrieren und die regionale Energiewende voranzubringen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie große Unternehmen
Investitionen in das Anlagevermögen, Ausgaben für Nebenkosten (z. B. Planungskosten), nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen von bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen und von bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben für große Unternehmen. Eine alleinige Förderung von Energieerzeugungsanlagen (z. B. Photovoltaikanlagen) und Speichern ist nicht möglich – sie müssen immer Teil eines förderfähigen Gesamtkonzepts zur Energieeffizienz- oder -einsparung sein. Die Durchführung eines Energieaudits oder Betrieb eines Energiemanagementsystems durch eine qualifizierte, BAFA-gelistete Fachkraft muss gegeben sein für Projekte, die ausschließlich im Land Sachsen-Anhalt umgesetzt werden.
Das Programm unterstützt Investitionen, die direkt oder indirekt zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen – insbesondere durch den Ausbau erneuerbarer Energien, die Steigerung der Energieeffizienz und die Nutzung intelligenter Energiespeichersysteme als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung). Ziel ist es, den Klimaschutz in der gewerblichen Wirtschaft voranzutreiben. Gefördert werden Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Investitionen in Stromspeicher zur Eigenversorgung, Planungsleistungen, Voruntersuchungen und Energiemanagement-Analysen sowie Speicherprojekte, deren Strom ausschließlich aus erneuerbaren Quellen stammt. Die Richtlinie zielt auf die "Entwicklung oder Errichtung intelligenter Energiesysteme" ab. Der Speicher sollte also Teil eines smarten Energiemanagements sein (z. B. Kopplung mit PV, Laststeuerung, Sektorenkopplung).
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie in Mecklenburg-Vorpommern eine Betriebsstätte unterhalten, einschließlich Genossenschaften und Dienstleistungsunternehmen (auch Contracting-Unternehmen genannt), kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns oder Vereine, Verbände und Stiftungen, sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung deren wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.
Zuschuss in Höhe von bis zu 50 %, in Ausnahmefällen bis 60 % der förderfähigen Ausgaben bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 Euro bei technischen Maßnahmen (z. B. Batteriespeicher), 5.000 Euro bei Vorplanungen oder Energiemanagementuntersuchungen. Der gespeicherte Strom muss ausschließlich dem Eigenverbrauch dienen und die Amortisationszeit des Vorhabens muss mindestens 5 Jahre betragen. Antragstellung vor Beginn des Vorhabens erforderlich, ein Nachweis über Prüfung anderer Fördermöglichkeiten muss erbracht werden.
Förderung der Kombination von Photovoltaik-Dachanlagen & PV-Systemen mit einem Batteriespeicher auf kommunalen Gebäuden. Das Programm unterstützt Kommunen im Rheinischen Revier beim Ausbau erneuerbarer Energien, um einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Mit einer Gesamtfördersumme von bis zu 60 Mio. Euro innerhalb von vier Jahren wird die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Dächern gefördert.
Städte, Gemeinden und Kreise, kommunale Zusammenschlüsse und Zweckverbände und der Standort Rheinisches Revier in Nordrhein-Westfalen.
Zuschuss bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 350.000 Euro Förderung pro Vorhaben. Bedingungen sind eine Eigenverbrauchsquote ≥ 80 %, die Speicherkapazität darf maximal das Zweifache der Nennleistung der gekoppelten PV-Anlage betragen. Die Förderprogramm-Laufzeit liegt zwischen 2024 bis 2028.
Allgemeiner Hinweis zur Aktualität und Verbindlichkeit der Angaben
Die hier bereitgestellten Informationen zu Förderprogrammen, Konditionen, Förderhöhen und Laufzeiten wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuellen Stand zusammengefasst sowie nach Möglichkeit auch aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderrichtlinien, Budgets und Antragsvoraussetzungen jederzeit durch gesetzliche oder administrative Vorgaben ändern können – teils auch kurzfristig.
Ein Rechtsanspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Förderung kann aus den genannten Inhalten nicht abgeleitet werden. Wir empfehlen daher, die jeweils gültigen Informationen und Detailbedingungen direkt bei den zuständigen Stellen sowie in den offiziellen Richtlinien und Merkblättern zu prüfen.
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