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Am 16. April hat das BMWE in einer Pressemitteilung den Startpunkt für den Industriestrompreis gesetzt: Die Europäische Kommission genehmigte die nationale Richtlinie beihilferechtlich, so dass das Instrument für die Jahre 2026 bis 2028 umgesetzt werden kann. Ziel ist es, strom- und handelsintensive Unternehmen spürbar bei den Stromkosten zu entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich zu stärken.
Für viele Industrieunternehmen ist das ein wichtiger Schritt. Der Industriestrompreis gilt für beihilfeberechtigte Produktionsstätten aus 91 Sektoren. Die Entlastung beträgt maximal 50% des Großhandelsstrompreises, basierend auf dem 1-Jahres-Future als Referenz, bei einer Preisuntergrenze von 5 ct/kWh. Da der Referenzpreis bereits zum 1. Januar des jeweiligen Abrechnungsjahres feststeht, erhalten Unternehmen frühzeitig Planungssicherheit über die mögliche Entlastung.
Beihilfefähig sind 50% des Stromverbrauchs der Produktionsstätte. Zusätzlich werden auch indirekte Stromverbräuche, etwa für Wärme, Dampf oder Druckluft, berücksichtigt. Die Antragstellung erfolgt rückwirkend für das jeweilige Abrechnungsjahr; der Start des Antrags- und Auszahlungsverfahrens ist für Anfang 2027 vorgesehen.
Beihilfeberechtigt sind Unternehmen mit Produktionsstätten, die im Anhang I, Teilliste 1 der Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien (sog. KUEBLL-Liste; S. 84-86) aufgeführt sind. Dazu zählen 91 (Teil-)Sektoren mit potenziell bis zu rund 9.500 Unternehmen, vor allem aus energieintensiven Industrien, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen. Vom Industriestrompreis profitieren insbesondere folgende Branchen:
Besonders relevant ist das Instrument für Betriebe, die ihre Energieversorgung ohnehin modernisieren wollen. Wer jetzt in Flexibilität investiert, kann die kurzfristige Entlastung mit einer langfristigen Senkung der Stromkosten verbinden. Für viele Standorte werden Batteriespeicher damit zu einem zentralen Bestandteil der Standort- und Energiestrategie.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA übernimmt die Abwicklung der Anträge. Es informiert Unternehmen rechtzeitig vor dem Start des Antrags- und Auszahlungsverfahrens Anfang 2027 auf seiner Website. Die Anträge können dann rückwirkend für das gesamte Jahr 2026 gestellt werden.
Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Produktionsstätte beihilfeberechtigt ist und welcher Stromverbrauch anrechenbar ist. Die Entlastung wird auf Basis des Großhandelsstrompreises berechnet. Für Unternehmen mit mindestens 10 GWh anrechenbarem Stromverbrauch ist ein Prüfungsvermerk erforderlich; kleinere Unternehmen kommen mit deutlich geringerem Aufwand aus.
Die Beihilfe ist zudem an Gegenleistungen geknüpft. Mindestens 50% der Fördersumme müssen innerhalb von 48 Monaten in Maßnahmen zur Dekarbonisierung investiert werden. Unternehmen, die besonders stark in Flexibilitätsmaßnahmen investieren, können einen Bonus erhalten. Dazu gehören beispielsweise Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien wie etwa PV-Anlagen, in die Verbesserung der Energieeffizienz, d.h. Modernisierung bestehender Anlagen, in Flexibilitätsmaßnahmen wie zum Beispiel Batteriespeicher oder Infrastrukturmodernisierungen für den Ausbau interner Netzinfrastruktur.
Der Industriestrompreis ist mehr als eine kurzfristige Kostenentlastung. Er schafft einen klaren Anreiz, Energieverbrauch, Flexibilität und Dekarbonisierung gemeinsam zu denken. Für industrielle Batteriespeicher eröffnet das eine starke Argumentationsbasis: Sie sind nicht nur ein Effizienzwerkzeug, sondern ein wichtiger Hebel für wirtschaftlichere Stromkosten, höhere Versorgungssicherheit und zukunftsfähige Produktionsstandorte.
Der Industriestrompreis belohnt nicht nur günstigen Strombezug, sondern auch Maßnahmen, die den Stromverbrauch flexibler und effizienter machen. Gleichzeitig werden so Energiekosten besser kalkulierbar und Unternehmen angehalten, die geforderten Maßnahmen zu klimafreundlicheren Energiesystemen wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen. So werden Batteriespeicher vom technischen Asset zum strategischen Hebel für mehr Flexibilität, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit.
Übrigens: Für Unternehmen, die nicht auf der KUEBLL-Liste aufgeführt sind, gibt es zahlreiche direkte Möglichkeiten, um auch ohne direkte Förderung ihre Stromkosten mit einem Batteriespeicher signifikant zu senken:
Lesen Sie unser White Paper „Batteriespeicherlösungen für eine flexible Energiezukunft“
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